Mediation

Der Begriff Mediation leitet sich aus dem lateinischen "Vermittlung" ab. Die Konfliktparteien entscheiden sich hierbei freiwillig für eine strukturierte Lösung eines Konfliktes. Die Mediatorin/ der Mediator unterstützt das Erreichen einer gemeinsamen Vereinbarung, die den Bedürfnissen und Interessen beider Konfliktparteien entspricht.

 

Anwendungsbereiche

  • Trennung - Scheidung - Familie
  • Generationskonflikt
  • Erbrecht - Hofübergabe
  • Miet- und Pachtverhältnisse
  • Nachbarschaft
  • Wirtschaft - Unternehmen
  • Arbeitsplatz - MitarbeiterInnen
  • Schule - Eltern - LehrerInnen – SchülerInnen
  • Interkulturelle Mediation

 

Ablauf einer Mediation

  • Erstgespräch
  • Sammlung der Konfliktthemen
  • Darstellung der persönlichen Sichtweisen
  • Berücksichtigung der Bedürfnisse und Interessen
  • Entwicklung zufriedenstellender Lösungen
  • Verbindliche schriftliche Vereinbarung

 

 Ihre Vorteile

  • Zeit- und Kostenersparnis gegenüber Anwalt und Gericht
  • Individuelle und dauerhafte Lösungen
  • Verschwiegenheit und Vertraulichkeit
  • Außergerichtlich aber bindend
  • Flexible Termingestaltung
  • Kooperation statt Konfrontation
  • Verbesserung der Gesprächsbasis
  • Mehr Lebensqualität

 

Co- Mediation

  • In der Co-Mediation arbeiten zwei MediatorInnen mit juristischer und psychosozialer Grundausbildung zusammen.
  • Co- Mediationen werden im familiären Bereich gemäß § 39c FLAG vom BMSG finanziell gefördert.

Kontakt:

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© Ulrike Ablasser, MAS

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